BBF- Blühstreifen-Mischungen:

Allgemeines

Blühstreifen zählen zu den BFF-Flächen (Biodiversitäts-Förderflächen). Es sind einjährige Kulturen. Die Kulturdauer beträgt mindestens 100 Tage. Die maximale Parzellengrösse beträgt 50 Aren.
Blühstreifen schaffen eine zusätzliche Nektar- und Pollenquellen für Honig- und Wildbienen. Blühstreifen bieten aber auch anderen Nützlingen und Insekten Nahrung und Unterschlupf. Zudem bereichern die blühenden Anlagen die Kulturlandschaft. Und schliesslich werden diese BFF-Flächen während mindestens 100 Tagen nicht befahren, es werden keine Pflanzenschutz- und keine Düngermittel ausgebracht.

Mischungen:
UFA Bestäuber Grundversion

UFA Bestäuber Vollversion
UFA Nützlinge Sommerkultur
UFA Nützlinge Winterkultur
UFA Nützlinge Kohlanbau

Geeigneter Standort:
Blühstreifen für Bestäuber und andere Nützlinge werden auf Ackerland oder auf Flächen, die vorher mit Dauerkulturen belegten wurden, im Tal- oder im Hügelgebiet Flächen angebaut. Vorzugsweise werden die Blühstreifen auf Rand- oder Kleinparzellen angelegt.
Auf Parzellen, auf denen ein sehr hoher Druck von spontan wachsenden, einjährigen und ausdauernden Unkräutern zu erwarten ist, sind die Erfolgsaussichten klein.
Die UFA Nützlingsblühstreifen-Mischung für Kohlanbau wird nach dem Auspflanzen des Kohles zwischen die Rehen gesät. Möglich ist auch ein Streifen unmittelbar neben dem Kohlfeld

Besonderheiten:
Blühstreifen bringen zahlreichen Nützlingen und weiteren Insekten Nahrung und Unterschlupf. Die rasch wachsenden Anlagen blühen 50 - 70 Tage in einer Zeit wo in der wirtschafteten Kulturland wenige Blüten vorhanden sind.

Jährlicher Beitrag:
pro Hektare und Jahr: Fr. 2500.-

Wuchshöhe:
bis ca. 120 cm

Saat:      (ausführliche Anbauanleitung)
Saatmenge: 4 g/ aussaatfertige Mischung pro Quadratmeter
beste Saatzeit: Frostfreie Zeit ab ca. 20. April bis spätenstens 15. Mai (DZV).
Saatmethode: Grosse Flächen ab 30 Aren mit Gras-Sämaschine, kleinere Flächen: Handsaat.
Saatgut oberflächlich säen und anschliessend gut anwalzen.

Pflege im Aussaatjahr:
Eine Neuanlage sollte regelmässig auf ausdauernde Wurzelunkräuter kontrolliert werden. Blacken, Disteln Quecken, Winden und invasive Neophytensollten laufend bekämpft werden (Einzelstock Behandlung).
Ein Säuberungsschnitt ist zwar nach DZV zulässig, macht aber absolut keinen Sinn: Damit würden zahlreiche der einjährige Blumen vernichtet und die Anlage würde ihren Wert verlieren.
Im Aussaatjahr muss der mit dem Saatgut abgegebene Fragebogen ausgefüllt und an agroscope zurückgesandt werden.

Fruchtfolge
Blühstreifen-nach-Blühstreifen ist nicht möglich, da die Parzelle viel zu stark verunkrauten würde.