Ab dem Jahr 2008 steht der Schweizerischen Landwirtschaft für den Ökoausgleich auch der Krautsaum auf Ackerfläche zur Verfügung.
In der freien Landschaft begegnet uns der Krautsaum im ganzen Mittelland. Wir finden ihn aber auch in den Alpentälern bis hinauf in die in subalpine Zone. Säume sind arten- und strukturreich. Sie sind hochwachsend und dienen vielen Tieren als Aufenthaltsort, als Brutstätte und als Futtertisch.
Säume werden als Ökoausgleichsflächen auf Ackerland, im Talgebiet oder in den Bergzonen I oder II ausgesät. Ein Krautsaum bleibt längerfristig am gleichen Standort stehen. Nach DZV (Direktzahlungsvorordnung) muss ein Krautsaum mindestens 2 Vegetationsperioden stehen bleiben. Besser sind aber 6 Jahre oder noch länger. Die Vertragsdauer beträgt 6 Jahre. Eine Saumfläche wird streifig angelegt. Mindestbreite 3 m, maximale Breite 12 m.
Besonderheiten:
Säume bestehen aus ausdauernden, kräftigen Hochstauden und verschiedenen Gräserarten. Die Pflanzengesellschaft ist heterogen, farben- und formenreich. Fast über die ganze Vegetationszeit entdecken wir irgendwelche Blüten im artenreichen Saum. Da eine Saumgesellschaft nur jedes zweite Jahr gemäht wird, bietet sie auch während des Winters vielen Tieren Unterkunft und Nahrung. Krautsaum-Mischungen wurden für den landwirtschaftlichen Ökoausgleich auf Ackerland zusammengestellt. Für Kleinflächen im Siedlungsraum führt die UFA Hochstaudenflur CH mit ihrem viel höheren Blumenanteil zu besseren Resultaten.
Geeigneter Standort:
Der Saum gedeiht an Waldrändern, entlang von Hecken, Flurstrassen, Bachläufen, Böschungen und als „Niemandsland“ zwischen einzelnen Kulturland-Parzellen. Oft dient der Saum als Übergangsvegetation zwischen Wald und Wiese.
Jährlicher Beitrag nach DZV:
für Saum auf Ackerfläche pro Hektare und Jahr Fr. 2300.-
Wuchshöhe:
100 - 150 cm cm
Saat
Saatmenge: 4 g aussaatfertige Mischung pro Quadratmeter
beste Saatzeit: April bis Mitte Juni. Neusaaten gelingen am besten in einem absolut sauberen und abgesetzten Saatbett.
Pflege im Aussaatjahr
Die Neuanlage muss laufend auf austreibende Wurzelunkräuter kontrolliert werden (selektiv ausreissen). Auch invasive Neophyten sollten laufend bekämpft werden. Wenn die einjährigen Unkräuter die Aussaat offensichtlich konkurrenzieren, muss die Anlage gemäht werden (Säuberungsschnitt). Im Extremfall sind sogar mehrere Säuberungsschnitte im Aussaatjahr erforderlich. Der Reinigungsschnitt vernichtet aber auch die einjährigen ausgesäten Arten (Mohn und Kornblumen) und sollte deshalb nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Der Krautsaum wird nicht gedüngt und nicht gewässert. Chemische Unkrautbekämpfung (ausser Einzelstockbehandlungen) sind nach DZV nicht erlaubt.
Pflege in den folgenden Jahren
Jährlich muss nach den Richtlinien der DZV die Hälfte des Krautsaumes in Längsrichtung gemäht werden. Das Schnittgut darf nicht auf der Parzelle liegen bleiben. Blacken, Winden, Ackerkratzdisteln, event auch Brennesseln und invasive Neophyten müssen mehrmals jährlich gemäht oder ausgerissen werden. Dies ist viel einfacher als ein "völlig entgleister" Bestand nach Jahren wieder zu sanieren.